Lebensmittelfarbpulver - Azofrei ohne E171

Zum Färben von Lebensmitteln.
Farbe pur, mehr geht nicht. Allerdings etwas
schwerer zu verarbeiten.

Ist die zu färbende Masse flüssig und enthält Wasser,
so kann das Farbpulver direkt beigegeben werden.
Ist die Masse etwas dicker, pastös oder gar teigig
muss das Farbpulver vorher in etwas Wasser oder
Alkohol aufgeschlossen werden, sonst entstehen
im Laufe des Trocknungsprozesses dunklere Punkte.

Tun Sie Ihren oder den Kindern Ihrer Kunden
etwas Gutes und färben Sie nur Azofrei.

Für Produkte die mit Azo-Farbstoffen
gefärbt sind, gilt eine Kennzeichnungspflicht laut
EU Verordnung 1333/2008
"Kennzeichnungsvorschriften für Farbstoffe".
Diese Produkte müssen mit der Aufschrift:
"Kann Aktivität und Aufmerksamkeit der Kinder beeinträchtigen " gekennzeichnet werden.

Kennzeichnungspflichtige AZO-Farbstoffe sind :
E102, E104, E110, E122, E124, E129

Für unsere AZO-freien Farbstoffe gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht.

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