Neu!!!!! Lebensmittelfarben ohne AZO-Farbstoffe

Achtung !!
Für Produkte die mit Lebensmittelfarben die AZO-Farbstoffe enthalten gilt eine
Kennzeichnungspflicht laut EU Verordnung 1333/2008 – "Kennzeichnungsvorschriften für Farbstoffe".
Diese Produkte müssen mit der Aufschrift:
"Kann Aktivität und Aufmerksamkeit der Kinder beeinträchtigen "
gekennzeichnet werden.
AZO-Farbstoffe sind : E102, E104, E110, E122, E124, E129
Für unsere AZO-freien Farbstoffe gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht.
