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  In dieser Farbpaste sind 40% Farbanteile enthalten. Der Vorteil zu Farbpulver besteht darin,
  dass die Farbpartikel schon gelöst sind und sich die Farbe sehr rasch im Produkt verteilt.

Achtung !!
Für Produkte die mit Lebensmittelfarben die AZO-Farbstoffe enthalten gilt eine
Kennzeichnungspflicht laut EU Verordnung 1333/2008 – "Kennzeichnungsvorschriften für Farbstoffe".
Diese Produkte müssen mit der Aufschrift:
"Kann Aktivität und Aufmerksamkeit der Kinder beeinträchtigen "
gekennzeichnet werden.
AZO-Farbstoffe sind : E102, E104, E110, E122, E124, E129

Für unsere AZO-freien Farbstoffe gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht.